AGB's

All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen:

Film for Busi­ness; Alex­an­der Gut­jahr und Mar­tin Spieß

nach­fol­gend „Film for Busi­ness“ ge­nannt.

 

Stand: 1. Ja­nu­ar 2010

 

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Film for Business behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 

All­ge­mei­nes:

Die nach­fol­gen­den Be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­trags­ver­hält­nis­se und Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und „Film for Busi­ness“. Be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers haben Gel­tung, wenn sie schrift­lich ver­ein­bart sind.

 

Auf­trags­er­tei­lung und Be­stä­ti­gung:

Die Auf­trags­er­tei­lung soll schrift­lich er­fol­gen. Bei münd­li­cher Auf­trags­er­tei­lung gehen mög­li­che Über­mitt­lungs­feh­ler zu Las­ten des Kun­den. Un­se­re An­ge­bo­te sind frei­blei­bend. Liegt eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung vor, er­gibt sich aus die­ser der Auf­trags­in­halt und -​um­fang. Wir behal­ten uns die An­nah­me eines Auf­tra­ges aus­drück­lich vor.

 

Kos­ten, Wet­ter­ri­si­ko, dreh­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men:

Un­se­re Preis­an­ga­ben sind in Euro zzgl. der ge­setz­li-​chen MwSt. Die kal­ku­lier­te Ar­beits­zeit pro Dreh­tag be­trägt max. 10 Stun­den. Im ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Preis sind alle Her­stel­lungs­kos­ten, ein­schließ­lich einer Mas­ter­ko­pie, sowie die Rech­te­ein­räu­mung am Film­werk in dem gemäß Punkt „Ur­he­ber­rech­te, Ver­wer­tungs­rech­te“ vor­ge­se­he­nen Um­fang ent­hal­ten.Wet­ter­be­ding­te oder sons­ti­ge Ver­schie­bun­gen sei­tens des Auf­trag­ge­bers bzw. Ab­brü­che des Drehs sind in den kal­ku­lier­ten Pro­duk­ti­ons­kos­ten nicht ent­hal­ten. Die aus die­sem Punkt an­fal­len­den Zu­satz­kos­ten wer­den nach Beleg die­ser Kos­ten in Rech­nung ge­stellt. Das glei­che gilt für zu­sätz­lich er­for­der­li­che Dreh­ta­ge, die nicht auf grob fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten von „Film for Busi­ness“ zu­rück­zu­füh­ren sind.Für die Her­stel­lung eines Kon­zep­tes, Sto­ry­boards oder Dreh­buchs kann eine ge­son­der­te Ver­ein­ba­rung ab­ge­schlos­sen wer­den. Der in die­ser Ver­ein­ba­rung ver­ein­bar­te Preis ist vom Auf­trag­ge­ber auch dann zu ent­rich­ten, wenn er das Kon­zept, Sto­ry­board oder Dreh­buch nicht ver­fil­men lässt, bzw. vom Auf­trag zu­rück­tritt.Ver­langt der Auf­trag­ge­ber aus­drück­lich den Ab­schluss einer be­stimm­ten Ver­si­che­rung, so hat er dies „Film for Busi­ness“ spä­tes­tens bei Auf­trags­be­stä­ti­gung mit­zu­tei­len. Die Kos­ten dafür trägt der Auf­trag­ge­ber.Wird ein Nach­dreh er­for­der­lich, ohne dass die­ser durch grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten oder Ver­schul­den von „Film for Busi­ness“ ver­ur­sacht wurde, z.B, durch einen Ge­rä­te-​ oder Ma­te­ri­al­scha­den, kann der Auf­trag­ge­ber kei­nen Er­satz von an­fal­len­den Rei­se­kos­ten oder Ver­dienst­aus­fall gel­tend ma­chen.

 

Her­stel­lung:

Vor-, bzw. Dreh­ar­bei­ten be­gin­nen frü­hes­tens nach schrift­li­cher Auf­trags­er­tei­lung / Er­tei­lung des  Werk­ver­tra­ges.Wird ein Kon­zept, Sto­ry­board oder Dreh­buch bzw. vor­be­ste­hen­de Film­wer­ke oder Film­sze­nen vom Auf­trag­ge­ber oder sei­nem Be­voll­mäch­tig­ten zur Ver­fü­gung ge­stellt, sind die zur wei­te­ren Be­ar­bei­tung er­for­der­li­chen Rech­te an  „Film for Busi­ness“ zu über­tra­gen.Die künst­le­ri­sche und tech­ni­sche Ge­stal­tung des Wer­kes ob­liegt „Film for Busi­ness.“Film for Busi­ness“ hat den Auf­trag­ge­ber bzw. sei­nen Be­voll­mäch­tig­ten über Ort und vor­ge­se­he­ne Ab­läu­fe der Vor­ar­bei­ten, Auf­nah­men und Nach­be­ar­bei­tung zu un­ter­rich­ten. Im Rah­men der Film­pro­duk­ti­on hat der Auf­trag­ge­ber bzw. sein Be­voll­mäch­tig­ter vor der End­fer­ti­gung des Films die Ab­nah­me der Sich­tungs­ko­pie vor­zu­neh­men. Die Sich­tungs­ko­pie kann vor Ort im Stu­dio von „Film for Busi­ness“ ein­ge­se­hen wer­den, per DVD zu­ge­sandt oder von „Film for Busi­ness“ beim Auf­trag­ge­ber vor­ge­führt oder on­line auf einem Ser­ver ein­ge­se­hen wer­den. Nach ein­wand­lo­ser Ab­nah­me der Sich­tungs­ko­pie durch den Auf­trag­ge­ber bzw. sei­nen Be­voll­mäch­tig­ten gilt die Um­set­zung der Fil­midee als ge­lun­gen. Än­de­run­gen die mit be­ste­hen­dem Film­ma­te­ri­al (Schnitt, Text, Ton) durch­ge­führt wer­den kön­nen sind im An­ge­bots­preis ent­hal­ten. Zu­sätz­lich er­for­der­li­che Dreh­ta­ge wer­den nach An­ge­bot und Frei­ga­be ge­son­dert in Rech­nung ge­stellt.Ver­langt der Auf­trag­ge­ber nach Ab­nah­me des Wer­kes Än­de­run­gen des Wer­kes, so gehen diese Än­de­run­gen zu sei­nen Las­ten. Die ge­wünsch­ten Än­de­run­gen sind uns schrift­lich mit­zu­tei­len. „Film for Busi­ness“ hat den Auf­trag­ge­ber bzw. sei­nen Be­voll­mäch­tig­ten un­ver­züg­lich über die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten die­ser Än­de­run­gen zu un­ter­rich­ten. „Film for Busi­ness“ ist ver­pflich­tet und al­lein be­rech­tigt, Än­de­run­gen vor­zu­neh­men.Falls aus künst­le­ri­schen oder tech­ni­schen Grün­den ge­gen­über dem be­reits ge­neh­mig­ten Kon­zept/Sto­ry-​board/Dreh­buch Än­de­rungs­vor­schlä­ge sei­tens „Film for Busi­ness“ ein­ge­bracht wer­den, die zu Mehr­kos­ten ge­gen­über dem ver­ein­bar­ten Her­stel­lungs­preis füh­ren, be­dür­fen sie der vor­he­ri­gen Zu­stim­mung des Auf­trag­ge­bers bzw. sei­nes Be­voll­mäch­tig­ten. Nicht aus­drück­lich ge­neh­mig­te Mehr­kos­ten kön­nen nicht gel­tend ge­macht wer­den. Dies gilt für Än­de­rungs­wün­sche des Auf­trag­ge­bers ent­spre­chend.

 

Haf­tung:

„Film for Busi­ness“ haf­tet dem Auf­trag­ge­ber le­dig­lich für vor­sätz­li­che oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den im Rah­men der ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen. Die Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit ist aus­ge­schlos­sen.

 

Ver­trags­rück­tritt durch den Auf­trag­ge­ber:

Wurde der Wer­kauf­trag er­teilt und tritt der Auf­trag­ge­ber ohne Ver­schul­den sei­tens „Film for Busi­ness“ zu­rück, sind 20% des ver­ein­bar­ten Ho­no­rars dem Auf­trag­ge­ber in Rech­nung zu stel­len.Beim Rück­tritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Dreh­be­ginn und Dreh­be­ginn, sind 30% des ver­ein­bar­ten Ho­no­rars dem Auf­trag­ge­ber in Rech­nung zu stel­len.Tritt der Auf­trag­ge­ber nach Dreh­be­ginn zu­rück, sind 80% des ver­ein­bar­ten Ho­no­rars dem Auf­trag­ge­ber in Rech­nung zu stel­len.Soll­ten die be­reits ge­tä­tig­ten Auf­wen­dun­gen diese je­wei­li­ge Sum­men über­schrei­ten, so sind diese zu­sätz­li­chen Auf­wen­dun­gen eben­falls zu er­stat­ten.Dem Auf­trag­ge­ber bleibt es un­be­nom­men nach­zu­wei­sen, dass der durch die Kün­di­gung ent­stan­de­ne Aus­fall ge­rin­ger ist.

 

Ei­gen­tums­vor­be­halt:

Die ge­lie­fer­ten Werke blei­ben bis zur vol­len Be­zah­lung der Ver­gü­tung Ei­gen­tum von „Film for Busi­ness“.

 

Zah­lungs­be­din­gun­gen:

Die Rech­nungs­be­trä­ge sind nach Rech­nungs­er­halt fäl­lig. Bei Auf­trags­pro­duk­tio­nen gilt: 30% bei Auf­trags­er­tei­lung, 40% bei Dreh­be­ginn, 30% nach Ab­nah­me.

 

Ur­he­ber­rech­te, Ver­wer­tungs­rech­te:

Der Auf­trag­ge­ber darf sich be­lie­big viele Ko­pi­en des pro­du­zier­ten Films für ei­ge­ne Zwe­cke her­stel­len. Vor­aus­set­zung hier­für ist die Ein­hal­tung des je­weils von „Film for Busi­ness“ über­ge­be­nen Da­ten­for­mats. Von die­ser Recht­s­ein­räu­mung aus­ge­nom­men sind je­den­falls die Rech­te zur Be­ar­bei­tung, Än­de­rung, Er­gän­zung, fremd­spra­chi­gen Syn­chro­ni­sa­ti­on, der Ver­wen­dung von Aus­schnit­ten in Bild und/oder Ton und der For­ma­tum­wand­lung z.B. zur Ver­wen­dung im In­ter­net, so­fern sie nicht ver­trag­lich aus­drück­lich ver­ein­bart und ge­son­dert ab­ge­gol­ten wer­den.Bei einer Kopie DVD zu DVD oder Blu-​Ray Disk zu Blu-​Ray Disk muss ein Co­py­right-​Ver­merk von „Film for Busi­ness sicht­bar auf der DVD bzw. Blu-​Ray Disk ent­hal­ten sein.Alle über­tra­ge­nen Nut­zungs­rech­te gehen erst mit voll­stän­di­ger Be­zah­lung der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung auf den Auf­trag­ge­ber über.Wird ein Film­werk von „Film for Busi­ness“ her­ge­stellt, so si­chert sie zu, über alle er­for­der­li­chen ur­he­ber­recht­li­chen Ver­wer­tungs­rech­te für Kon­zept/Sto­ry­board/ Dreh­buch (aus­ge­nom­men wenn sie bei einer Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft lie­gen) zu ver­fü­gen, ins­be­son­de­re die zur Ver­trags­er­fül­lung not­wen­di­gen Ver­viel­fäl­ti­gungs-​, Ver­brei­tungs-​, Sen­de-​, Auf­füh­rungs-​ und Leis­tungs­schutz­rech­te, die auch nach Fer­tig­stel­lung des Wer­kes von „Film for Busi­ness“ ver­wal­tet wer­den.Der Auf­trag­ge­ber er­klärt aus­drück­lich, damit ein­ver­stan­den zu sein, dass die ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Mel­dun­gen an die ent­spre­chen­den Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten von „Film for Busi­ness“ vor­ge­nom­men wer­den. Mit der Ab­lie­fe­rung des Film­ma­sters geht das Ri­si­ko für die Ko­pier­un­ter­la­gen an den Auf­trag­ge­ber über, auch wenn das Film­werk bei „Film for Busi­ness“ oder bei einer von ihr be­auf­trag­ten Ko­pier­an­stalt ge­la­gert wird. „Film for Busi­ness“ ist be­rech­tigt, ihren Fir­men­na­men und/oder ihr Fir­men­zei­chen im Film und auf DVD etc. als Co­py­right­ver­merk zu zei­gen.„Film for Busi­ness“ darf sich Ko­pi­en des pro­du­zier­ten Films für ei­ge­ne Wer­be­zwe­cke (z.B. auf der Web­sei­te, dem FILM for BUSINESS Yuoutube-Kanal, der FILM for BUSINESS Facebook Fanpage), an­läss­lich von Wett­be­wer­ben und Fes­ti­vals her­stel­len und diese vor­füh­ren. Die Ur­he­ber­rech­te an den von „Film for Busi­ness“ oder in ihrem Auf­trag er­ar­bei­te­ten Dreh­bü­cher, Kon­zep­te, Zeich­nun­gen, Pläne und ähn­li­che Un­ter­la­gen ver­blei­ben bei „Film for Busi­ness“, so­fern diese im Film keine Ver­wen­dung fin­den oder so­fern dafür kein Ho­no­rar ver­ein­bart wor­den ist. Jede Ver­wen­dung, ins­be­son­de­re die Wei­ter­ga­be, Ver­viel­fäl­ti­gung und Ver­öf­f­ent­li­chung be­darf der aus­drück­li­chen schrift­li­chen Zu­stim­mung sei­tens „Film for Busi­ness“.

 

Sons­ti­ge Be­stim­mun­gen:

Falls meh­re­re Auf­trag­ge­ber oder Ko­pro­du­zen­ten als Ver­trags­part­ner des Auf­trag­ge­bers „Film for Busi­ness“ den Auf­trag für ein Film­werk er­tei­len, so ist be­reits vor Dreh­be­ginn schrift­lich fest­zu­hal­ten, wel­cher Auf­trag­ge­ber in Voll­macht der üb­ri­gen Auf­trag­ge­ber ge­gen­über „Film for Busi­ness“ Er­klä­run­gen im Sinne der vor­her­ge­hen­den Punk­te ab­zu­ge­ben hat. Dies gilt ins­be­son­de­re für die na­ment­li­che Be­kannt­ma­chung jener Per­son, die für die Ab­nah­me des Film­wer­kes ver­ant­wort­lich zeich­net.Än­de­run­gen des Werk­ver­tra­ges oder/und die­ser Her­stel­lungs­be­din­gun­gen be­dür­fen der Schrift­form. Soll­te durch eine Be­stim­mung des Pro­duk­ti­ons­ver­tra­ges ein Punkt die­ser Her­stel­lungs­be­din­gun­gen un­wirk­sam wer­den, so wird da­durch die Gül­tig­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen nicht be­rührt. Er­fül­lungs­ort ist der Ge­schäfts­sitz „Film for Busi­ness“. Falls ein­zel­ne Be­stim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen un­wirk­sam sein oder wer­den soll­ten, wird da­durch die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­din­gun­gen nicht be­rührt. In einem sol­chen Fall ist die un­wirk­sa­me Be­stim­mung durch eine gül­ti­ge zu er­setz­ten, die dem an­ge­streb­ten Zweck nahe kommt. „Film for Busi­ness“ emp­fiehlt bei mög­li­chen Un­stim­mig­keit die Her­an­zie­hung eines neu­tra­len und kom­pe­ten­ten Wirt­schafts­me­dia­tors. Ge­richt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung soll­ten im In­ter­es­se eine part­ner­schaft­li­chen Zu­sam­men­ar­beit wo immer mög­lich ver­mie­den wer­den. Ge­richts­stand ist Heil­bronn; Ba­den-​Würt­tem­berg.

 

 

 

 

Impressum

 

FILM for BUSI­NESS ist eine beim deutschen Patent- und Markenamt geschützte Wort- / Bildmarke und wird gemeinschaftlich von den Einzelunternehmern Alex­an­der Gut­jahr; Gut­jahr & Part­ner Mar­ke­ting und Wer­bung, Ver­triebs­op­ti­mie­rung, stra­te­gi­sche Un­ter­neh­mens­ent­wick­lung Stein­ba­cher Ge­birg 7, 74629 Pfe­del­bach USt-​IdNr. gemäß § 27 a Um­satz­steu­er­ge­setz: DE 187849572  und: Mar­tin Spiess; Star­pic Film­pro­duk­ti­on Frank­fur­ter­stra­ße 16/1, 74072 Heil­bronn- als Dachmarke genutzt.

 

Haf­tungs­hin­weis:
Trotz sorg­fäl­ti­ger in­halt­li­cher Kon­trol­le über­neh­men wir keine Haf­tung für die In­hal­te ex­ter­ner Links. Für den In­halt der ver­link­ten Sei­ten sind aus­schließ­lich deren Be­trei­ber ver­ant­wort­lich.

 

 

Kon­takt­adres­se:
Film for Busi­ness

Stu­dio Heil­bronn

Martin Spiess
Frank­fur­ter­stra­ße 16/1
74072 Heil­bronn
Te­le­fon: 07949-​940890
Te­le­fax: 07949-​940892

 

Alex­an­der Gut­jahr

Stein­ba­cher Ge­birg 7

74629 Pfe­del­bach

USt-​IdNr. gemäß § 27 a Um­satz­steu­er­ge­setz: DE 187849572

mail: Hauptrolle@​filmforbusiness.​de

 

 
Kundenbereich Kontakt

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