Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Film for Business; Alexander Gutjahr und Martin Spieß
nachfolgend „Film for Business“ genannt.
Stand: 1. Januar 2010
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Film for Business behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Allgemeines:
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und „Film for Business“. Bedingungen des Auftraggebers haben Geltung, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Auftragserteilung und Bestätigung:
Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen mögliche Übermittlungsfehler zu Lasten des Kunden. Unsere Angebote sind freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich aus dieser der Auftragsinhalt und -umfang. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
Kosten, Wetterrisiko, drehvorbereitende Maßnahmen:
Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzli-chen MwSt. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10 Stunden. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.Wetterbedingte oder sonstige Verschiebungen seitens des Auftraggebers bzw. Abbrüche des Drehs sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von „Film for Business“ zurückzuführen sind.Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen werden. Der in dieser Vereinbarung vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies „Film for Business“ spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden von „Film for Business“ verursacht wurde, z.B, durch einen Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
Herstellung:
Vor-, bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach schriftlicher Auftragserteilung / Erteilung des Werkvertrages.Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw. vorbestehende Filmwerke oder Filmszenen vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an „Film for Business“ zu übertragen.Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt „Film for Business.“Film for Business“ hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu unterrichten. Im Rahmen der Filmproduktion hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Films die Abnahme der Sichtungskopie vorzunehmen. Die Sichtungskopie kann vor Ort im Studio von „Film for Business“ eingesehen werden, per DVD zugesandt oder von „Film for Business“ beim Auftraggeber vorgeführt oder online auf einem Server eingesehen werden. Nach einwandloser Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten gilt die Umsetzung der Filmidee als gelungen. Änderungen die mit bestehendem Filmmaterial (Schnitt, Text, Ton) durchgeführt werden können sind im Angebotspreis enthalten. Zusätzlich erforderliche Drehtage werden nach Angebot und Freigabe gesondert in Rechnung gestellt.Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungen des Werkes, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten. Die gewünschten Änderungen sind uns schriftlich mitzuteilen. „Film for Business“ hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. „Film for Business“ ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen.Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Konzept/Story-board/Drehbuch Änderungsvorschläge seitens „Film for Business“ eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend.
Haftung:
„Film for Business“ haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber:
Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens „Film for Business“ zurück, sind 20% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn und Drehbeginn, sind 30% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, sind 80% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweilige Summen überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten.Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von „Film for Business“.
Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt fällig. Bei Auftragsproduktionen gilt: 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Drehbeginn, 30% nach Abnahme.
Urheberrechte, Verwertungsrechte:
Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herstellen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung des jeweils von „Film for Business“ übergebenen Datenformats. Von dieser Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation, der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton und der Formatumwandlung z.B. zur Verwendung im Internet, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.Bei einer Kopie DVD zu DVD oder Blu-Ray Disk zu Blu-Ray Disk muss ein Copyright-Vermerk von „Film for Business sichtbar auf der DVD bzw. Blu-Ray Disk enthalten sein.Alle übertragenen Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.Wird ein Filmwerk von „Film for Business“ hergestellt, so sichert sie zu, über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für Konzept/Storyboard/ Drehbuch (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen) zu verfügen, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von „Film for Business“ verwaltet werden.Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von „Film for Business“ vorgenommen werden. Mit der Ablieferung des Filmmasters geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk bei „Film for Business“ oder bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt gelagert wird. „Film for Business“ ist berechtigt, ihren Firmennamen und/oder ihr Firmenzeichen im Film und auf DVD etc. als Copyrightvermerk zu zeigen.„Film for Business“ darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite, dem FILM for BUSINESS Yuoutube-Kanal, der FILM for BUSINESS Facebook Fanpage), anlässlich von Wettbewerben und Festivals herstellen und diese vorführen. Die Urheberrechte an den von „Film for Business“ oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben bei „Film for Business“, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens „Film for Business“.
Sonstige Bestimmungen:
Falls mehrere Auftraggeber oder Koproduzenten als Vertragspartner des Auftraggebers „Film for Business“ den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber „Film for Business“ Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die namentliche Bekanntmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.Änderungen des Werkvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz „Film for Business“. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck nahe kommt. „Film for Business“ empfiehlt bei möglichen Unstimmigkeit die Heranziehung eines neutralen und kompetenten Wirtschaftsmediators. Gerichtliche Auseinandersetzung sollten im Interesse eine partnerschaftlichen Zusammenarbeit wo immer möglich vermieden werden. Gerichtsstand ist Heilbronn; Baden-Württemberg.

FILM for BUSINESS ist eine beim deutschen Patent- und Markenamt geschützte Wort- / Bildmarke und wird gemeinschaftlich von den Einzelunternehmern Alexander Gutjahr; Gutjahr & Partner Marketing und Werbung, Vertriebsoptimierung, strategische Unternehmensentwicklung Steinbacher Gebirg 7, 74629 Pfedelbach USt-IdNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 187849572 und: Martin Spiess; Starpic Filmproduktion Frankfurterstraße 16/1, 74072 Heilbronn- als Dachmarke genutzt.
Haftungshinweis:
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Kontaktadresse:
Film for Business
Studio Heilbronn
Martin Spiess
Frankfurterstraße 16/1
74072 Heilbronn
Telefon: 07949-940890
Telefax: 07949-940892
Alexander Gutjahr
Steinbacher Gebirg 7
74629 Pfedelbach
USt-IdNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 187849572
mail: Hauptrolle@filmforbusiness.de
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